Schwerpunkt Verkehrsrecht

Schwerpunkt Verkehrsrecht

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Ein paar Gläschen zum Abendessen und dann Auto gefahren? Wer dann kontrolliert wird, muß mit allem rechnen: Führerscheinentzug wegen Trunkenheit am Steuer. Im Falle eines Unfalles unter Alkoholeinfluß auch mit einem Regreß der Haftpflichtversicherung. Aber auch Fahrerflucht, falsches Parken und Geschwindigkeitsübertretung, Lenkzeitüberschreitung oder Streitigkeiten mit Versicherern zählen zum Straßenverkehrsrecht.

Das Straßenverkehrsrecht gehörte lange Zeit zu den klassischen Arbeitsgebieten der Anwaltschaft. Allein im Schadensrecht weist die traurige Statistik für das Jahr 1999 ca. 400.000 Unfälle mit Personenschaden und ca. 140.000 schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden aus. Manche Fälle können routinemäßig abgewickelt werden, aber häufig entwickeln sich auch scheinbar einfache Fälle zu komplizierten Angelegenheiten. Durchschnittswissen reicht hier nicht aus.

Das Rechtsgebiet des Straßenverkehrsrechts setzt sich zusammen aus zahlreichen weiteren Rechtsgebieten und Problemfeldern, die eine ständige Fortbildung erfordern. Man denke an das zuletzt geänderte Fahrerlaubnisrecht sowie das Versicherungsrecht oder die Gebiete der Verkehrsmedizin und Unfallrekonstruktion. Die Regulierung eines Personengroßschadens erfordert vom Anwalt nicht nur Fingerspitzengefühl, sondern eine genaue Kenntnis der erstattungsfähigen Schadenspositionen und die Berücksichtigung eventueller Folgeschäden, die erst nach Ablauf der Verjährungsfrist eintreten könnten.

Wer sich also mit dem Straßenverkehrsrecht näher beschäftigt, wird sehr schnell feststellen, daß dieses Rechtsgebiet mehr umfaßt als Einsprüche gegen Bußgeldbescheide. Sachlich fundierte Beratung und Vertretung erfordert gleichermaßen Kenntnisse in den Rechtsgebieten Zivilrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht. Darüber hinaus sind Grundkenntnisse in Verkehrsmedizin und Verkehrspsychologie sowie technisches Verständnis für unfallanalytische Zusammenhänge und Verkehrsüberwachung unverzichtbar.

Dr. Matthias Esch ist u. a. Vertrauensanwalt des AvD und Schwacke-Vertragsanwalt, was beispielhaft die Kompetenz der Kanzlei in Fragen des Verkehrsrechts belegt.

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