WohnungseigentumsrechtBei dem Wohnungseigentumsrecht stehen die Rechtsbeziehungen der einzelnen Wohnungseigentümer untereinander und zu dem Verwalter im Vordergrund.Wir können Ihnen behilflich sein bei•Beschlussanfechtungen,•der Prüfung oder Erstellung von Teilungserklärungen, •der Prüfung von Wirtschaftsplänen oder Jahresabrechnungen,•der Beendigung des Hausverwaltervertrages oder deren Abwehr etc.Jedoch sind auch in Beziehung zu Dritten, z. B. zu dem Bauträger der Wohnungseigentumsanlage, wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten zu beachten.Hierbei helfen wir z. B. bei der Geltendmachung oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen.Speziell für Immobilienunternehmen und Hausverwaltungen bieten wir den Service einer externen Rechtsabteilung an: [Externe Rechtsabteilung] Referenzen zum Wohnungseigentumsrecht:Rechtsanwalt und Notar Wilke ist Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht. Zu dem Bereich Wohnungseigentumsrecht bietet die Kanzlei eigene Seminare in Frankfurt am Main an. Bei Rechtsanwalt und Notar Wilke wurde durch den Rudolf Haufe Verlag Berlin "in Kenntnis des Engagements dieser Kanzlei auf dem Gebiet rund um das Wohnungseigentumsrecht" angefragt, ob "Interesse daran bestünde, die Erfahrungen für den Verlag in einen Kommentar zum Wohnungseigentumsrecht einfließen zu lassen". Eine weitere Anfrage zur Erstellung eines Kommentars ging vom Saxonia Verlag ein. Zum Bereich Wohnungseigentumsrecht wurde Rechtsanwalt, Notar und Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht Wilke in zahlreichen Zeitungsartikeln benannt. Ferner besteht eine Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht des Deutschen Anwaltsvereins.

Wohnungseigentumsrecht

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Bei dem Wohnungseigentumsrecht stehen die Rechtsbeziehungen der einzelnen Wohnungseigentümer untereinander und zu dem Verwalter im Vordergrund.Wir können Ihnen behilflich sein bei

  • Beschlussanfechtungen,
  • der Prüfung oder Erstellung von Teilungserklärungen, •der Prüfung von Wirtschaftsplänen oder Jahresabrechnungen,
  • der Beendigung des Hausverwaltervertrages oder deren Abwehr etc.Jedoch sind auch in Beziehung zu Dritten, z. B. zu dem Bauträger

der Wohnungseigentumsanlage, wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten zu beachten.Hierbei helfen wir z. B. bei der Geltendmachung oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen.Speziell für Immobilienunternehmen und Hausverwaltungen bieten wir den Service einer externen Rechtsabteilung an: [Externe Rechtsabteilung]  

Referenzen zum Wohnungseigentumsrecht:

Rechtsanwalt und Notar Wilke ist Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht. Zu dem Bereich Wohnungseigentumsrecht bietet die Kanzlei eigene Seminare in Frankfurt am Main an.  Bei Rechtsanwalt und Notar Wilke wurde durch den Rudolf Haufe Verlag Berlin “in Kenntnis des Engagements dieser Kanzlei auf dem Gebiet rund um das Wohnungseigentumsrecht” angefragt, ob “Interesse daran bestünde, die Erfahrungen für den Verlag in einen Kommentar zum Wohnungseigentumsrecht einfließen zu lassen”.  Eine weitere Anfrage zur Erstellung eines Kommentars ging vom Saxonia Verlag ein. Zum Bereich Wohnungseigentumsrecht wurde Rechtsanwalt,  Notar und Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht Wilke in zahlreichen Zeitungsartikeln benannt. Ferner besteht eine Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht des Deutschen Anwaltsvereins.

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