Schwerpunkt Versicherungsrecht

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Sie wurden bei einem Unfall schwer verletzt oder haben einen nahen Angehörigen verloren? Die Unfall- bzw. Lebensversicherung zahlt nicht? Sie haben einen Schaden nicht rechtzeitig gemeldet? Die Balkontür war nicht ausreichend verriegelt und Ihre wertvollsten Schmuckstücke sind gestohlen? Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen. So mögen Sie vielleicht denken, wenn die Versicherung Sie nach einem Schadensfall, sei es ein Einbruchsdiebstahl, ein Autodiebstahl, ein Brand oder eine Flut- bzw. Sturmkatastrophe, im Stich läßt. Im Fall eines Streits prüfen wir die Berechtigung Ihres Anspruchs und setzen diesen gegebenenfalls durch.

Für die Klärung der Rechte und Pflichten aus Ihrem Versicherungsvertrag sind die individuellen Versicherungsvertragsbedingungen, die Allgemeinen Versicherungsbedigungen des Versicherers und als gesetzliche Rechtsquellen, das Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) heranzuziehen.

Die Probleme hierbei variieren von Fall zu Fall. Meist ist zu prüfen, ob der Versicherungsnehmer die ihm nach dem Vertrag auferlegten Rechtspflichten eingehalten oder gegen Obliegenheiten verstoßen hat. Leistungsfreiheit des Versicherers besteht in aller Regel bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles. Die Prüfung der Voraussetzungen für den Versicherungsschutz umfaßt auch Risikoausschlüsse, Augenblicksversagen und das Fehlverhalten von Dritten (Repräsentantenhaftung). Zur Beratung sollten Sie also unbedingt Ihren Versicherungsschein zur Hand haben und Auskunft über die gezahlten Prämien geben können.

Welche Fälle gehören ins Privatversicherungsrecht?

Zentrale Bereiche des Privatversicherungsrechts sind die Kraftfahrtversicherung, Kaskoversicherung, Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung, Feuerversicherung, Einbruchsdiebstahl- und Raubversicherung, Reisegepäck- und Reiserücktrittskostenversicherung, Allgemeine Haftpflichtversicherung, Haftungs- und Berufshaftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung, Lebensversicherung, private Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, Krankenversicherung und die Transportversicherung.

Die gesetzliche Rentenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung und Krankenversicherung ist Teil des Sozialrechts, das in den Sozialgesetzbüchern geregelt ist und der Sozialgerichtsbarkeit zugewiesen ist. Das Sozialrecht stellt eine eigene Spezialmaterie dar, die durch den jeweiligen Gesetzgeber ständigen Änderungen und Anpassungen unterliegt. Eine einschneidende Änderung stellte zuletzt die Novelle des Rechts der Erwerbsunfähigkeitsrente bzw. Berufsunfähigkeitsrente dar

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